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Vorbeugende Hilfe und Beratung

  • Familienhilfe
    § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Zur Bewältigung familiärer Probleme wie • Erziehungsschwierigkeiten • Schulprobleme der Kinder • Partnerkonflikte • Abhängigkeitsproblematik • Seelische und körperliche Erkrankung • Gewalt in der Familie bietet H.U.G.O. e.V. Sozialpädagogische Familienhilfe an. Die Familienhelfer*innen beraten bei Alltagsproblemen und begleiten die Familie bei der Lösung von Konflikten und Krisen. In der Regel wird die Familie mehrmals in der Woche aufgesucht. Beratungsgespräche können aber auch bei H.U.G.O. e.V. stattfinden. Gemeinsam mit der Familie werden die individuellen Potenziale und Ressourcen der Familienmitglieder erschlossen und sichtbar gemacht. Es werden lebensweltbezogene soziale Netzwerke erschlossen, die es der Familie ermöglichen sollen, ihre Probleme aus eigener Kraft zu lösen. Wir konzentrieren uns auf die Fähigkeiten und Potenziale der Familienmitglieder und thematisieren mögliche Veränderungen in den Beziehungsstrukturen mit Blick auf sinnvolle und realistische Entwicklungsperspektiven.
  • Betreuungshilfe
    § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen bietet H.U.G.O. e.V. Sozialpädagogische Betreuungshilfe für Kinder und Jugendliche an. Die Betreuungshelfer*innen suchen die jungen Klienten in ihrer Familie in der Regel mehrmals in der Woche für einige Stunden auf. Dabei stellen die Beziehungen zu Eltern, Geschwistern und Freunden wichtige Inhalte dar. Bei schulischen Problemen nehmen die Betreuungshelfer*innen Kontakt zu den Lehrkräften auf. Durch vielfältige Aktivitäten soll den Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, ihre soziale Lebenswelt zu erweitern und positiv zu nutzen. Wir verstehen unseren Ansatz als Hilfe zur Selbsthilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern. § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Für Jugendliche und junge Volljährige in besonders schwierigen Lebenslagen bietet H.U.G.O. e.V. die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung an. Bei persönlichen Problemen und Notlagen erhalten junge Menschen Unterstützung und Begleitung. Die finanzielle Situation des Jugendlichen, die Wohnverhältnisse, die schulische oder berufliche Integration und die Gestaltung der Freizeit bilden die Inhalte der Zusammenarbeit. Die Einzelbetreuer*innen arbeiten regelmäßig mehrmals in der Woche mit den jungen Menschen. Die individuelle Lebenssituation des jungen Klienten, die Unterstützung zur eigenständigen Persönlichkeitsentwicklung und Lebensführung stehen im Mittelpunkt der intensiven Einzelbetreuung. Eigene Kompetenzen und Ressourcen werden sichtbar gemacht und das Selbstwertgefühl wird gestärkt. Zur Förderung der Selbstständigkeit erarbeiten wir gemeinsam mit dem Jugendlichen sinnvolle, realistische Zukunftsperspektiven. Die individuelle Lebensplanung des jungen Menschen wird gemeinsam gestaltet und umgesetzt. Antigewalttraining (AGT) im Rahmen von § 30 oder § 31 Das AGT ist eine ambulante Trainingsmaßnahme mit dem Ziel, die TeilnehmerInnen zur gewaltfreien Lösung von Konflikten zu befähigen. Es basiert auf einem gut eingeführten zertifizierten Trainingscurriculum. H.U.G.O e.V. bietet das AGT als Einzeltraining für Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§§ 30, 31 SGB VIII) an. Ergänzend kann je nach Bedarf auch ein Elterncoaching, indem die elterliche Präsenz und Autorität wieder gestärkt und die Beziehung zwischen Eltern und Kindern verbessert wird, und/oder intensive Umfeldarbeit angeboten werden. Flyer zum Antigewalttraining:
  • Krisenintervention
    SAM (Schnelle Ambulante Maßnahmen) nach § 27,2 In akuten Krisen können wir zeitnah und kurzfristig intervenieren mit dem Ziel der Klärung der aktuellen Situation, der Abwendung der akuten Problemlage und der Aktiviereung von Ressourcen zur Unterstützung praktikabler und kindeswohlorientierter Lösungen.
  • Familientherapie
    § 27,3 Familientherapie ist - in Abgrenzung zur Familienhilfe - sinnvoll, wenn eine Chance besteht, mit Eltern und Kindern gemeinsam abträgliche familiäre Bedingungen, gestörte Kommunikation oder schwierige Eltern-Kind-Beziehungsmuster zu verändern. Es geht um die gezielte Veränderung struktureller Bedingungen, weniger um die Unterstützung und Begleitung im praktischen Alltag. Meist findet die Therapie in der Wohnung der Familien statt. Die Familientherapie hat sich seit über zehn Jahren in der Jugendhilfe bei verschiedenen, oft gehäuften Problemlagen bewährt. Familientherapie arbeitet konkret daran, destabilisierende Kommunikations- und Verhaltensmuster innerhalb der Familie mit Hilfe der vorhandenen Ressourcen zu verändern und zu erweitern. Das Team besteht aus zertifizierten systemischen Familientherapeut*innen und Psycholog*innen. Flyer zur Familientherapie:
  • Begleiteter Umgang
    § 18,3 Begleiteter Umgang Seit 1998 haben Kinder einen eigenen Rechtsanspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen (§1684 BGB). Jeder Elternteil ist zum Umgang verpflichtet und berechtigt. Im Umgangsrecht sind Kinder verheirateter und nicht verheirateter Eltern gleichgestellt. Auch Bindungen zu Großeltern, Geschwistern und Stiefeltern sollen nach einer Trennung erhalten bleiben. Begleiteter Umgang findet entweder statt, wenn ein Antrag beim zuständigen Jugendamt gestellt wird, oder aufgrund einer Anordnung des Familiengerichts, wenn sich die Eltern nicht auf eine Umgangsregelung verständigen können. Die Begegnungen finden in vereinsinternen kind- und familiengerecht eingerichteten Räumen, im vertrauten Umfeld wie auch an neutralen Orten statt. H.U.G.O. e.V. ist Mitglied im Berliner Arbeitskreis "Begleiteter Umgang" - mit regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Flyer zu Begleiteter Umgang:
  • Familienrat
    § 27,2 Manchmal entwickeln sich in einer Familie größere Probleme, die unlösbar erscheinen. Der Familienrat ist ein Angebot für Familien, gemeinsam mit wichtigen Menschen aus ihrem Umfeld Ideen dazu zu entwickeln, Unterstützungsmöglichkeiten zu erarbeiten und Lösungen zu finden. Fast jede Familie steht mit Menschen in Verbindung, zu denen sie Vertrauen hat: Freunde und Bekannte, Verwandte; vielleicht sind es aber auch Nachbarn oder der Sporttrainer der Kinder und Lehrer. Im Familienrat überlegen alle gemeinsam, wie sie die Situation der Familie zum Besseren hin verändern können und was jede/r Einzelne dazu beitragen kann. Am Ende sind Lösungswege mit allen Beteiligten gemeinsam aktiv erarbeitet worden. H.U.G.O. e.V. unterstützt bei der Organisation des Familienrats durch einen Koordinator bzw. eine Koordinatorin. Flyer zum Familienrat:
  • Eingliederungshilfe
    § 113 SGB IX Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Im Mittelpunkt der Eingliederungshilfe steht die individuelle Förderung und Begleitung des jungen Menschen hinsichtlich seiner sozialen Integration. Durch Frühförderung des Vorschulkindes, durch Begleitung während der Schulzeit und durch die Vorbereitung auf das Erwachsenenleben unterstützen wir das Streben unserer jungen Klientinnen und Klienten nach innerer Stabilität und Selbstständigkeit. Durch Förderung der Lernfähigkeit, des sinnlichen, emotionalen und körperlichen Erlebens, der Wahrnehmung und des Denkens streben wir mit den Klient*innen die Unabhängigkeit in der Gestaltung des eigenen Lebens an. Die soziale Integration fördern wir durch eine intensive, alltagsbezogene Unterstützung. Auf der Grundlage einer kontinuierlichen, vertrauensvollen Beziehung begleiten wir die Heranwachsenden in ihrem sozialen Umfeld. In Lernprozessen wird ein positives Selbstbild angestrebt. Vor dem Hintergrund eines gewachsenen Selbstvertrauens werden die Fähigkeiten entwickelt, menschliche und soziale Herausforderungen annehmen zu können. Besonders wichtig ist hierbei die Kooperation mit den an der Entwicklungsförderung des behinderten Menschen beteiligten Institutionen. Darüber hinaus legen unsere Mitarbeiter*innen bei der Eingliederungshilfe großen Wert auf die Familienarbeit. Die Leistung der Angehörigen wird bei unserer Arbeit gewürdigt und in hohem Maße geachtet. Freiräume, die zur Entlastung der Familie führen, können neu entdeckt und gestaltet werden. § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (SGB VIII) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Flyer zur Eingliederungshilfe:
  • Gruppenarbeit
    Wir bieten multikulturelle, geschlechtsspezifische und integrative Kinder- und Jugendgruppenarbeit an. Diese erfolgt lebensweltorientiert an sozialen Brennpunkten. Dabei handelt es sich um geschlossene Gruppen in einem geschützten, verbindlichen Rahmen. Diese unterscheiden sich von der offenen Jugend- und Freizeitarbeit. Kinder und Jugendliche werden bei der Überwindung von Verhaltensproblemen, Entwicklungsschwierigkeiten und während akuter Krisen unterstützt. Emotionale und geistige Fähigkeiten werden in der Gruppe durch soziales Lernen weiterentwickelt - mit dem Ziel der besseren Integration in Familie und Gesellschaft. Soziale Gruppenarbeit öffnet Kindern und Jugendlichen Räume zum Entdecken und Erleben ihrer Persönlichkeit im Kontext der Gruppe. Zur Zeit bietet H.U.G.O. e.V. folgende Gruppen an: Großstadthelden - erlebnispädagogische Jungengruppe: Mädchengruppe Menina: Lerngruppe (für Kinder mit Lernschwierigkeiten): Lern-SiGA (für Kinder mit Lernschwierigkeiten der 1. Klasse): Offene Eltern-Kind-Gruppen (BAER): Mädchengruppen FLEX und FINE:
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